Folgende Leistungen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung biete ich für Sie an:
Wir stellen den Rentenantrag für Sie & wickeln das komplette Verfahren für Sie ab
Beratung zum bestmöglichen Übergang in eine abschlagsfreie Rente
Beratung zum Hinzuverdienst bei Teil- und Vollrenten, Flexirente
Beratung zur Ausgleichszahlung bei Rentenabschläge
Prüfung von Rentenbescheiden
Beratung zur Verminderung des Rentenabschlages
Rentenberechnungen und Hochrechnungen der gesetzlichen Rente
Rentabilitätsprüfungen für Beitragszahlungen aller Art
Beratung von Selbständigen zur freiwilligen Beitragszahlung
Für die Tätigkeit eines gerichtlich zugelassenen Rentenberaters entstehen Gebühren, die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt sind.
Für die Beratung beträgt mein Honorar 357,00 € brutto (300 Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer 19%).
Die Finanzämter erkennen Rechtsberatungs- und Prozesskosten sowie an Rentenberater gezahlte Honorare, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus privaten Rentenversicherungen sowie aus der betrieblichen Altersversorgung stehen, als Werbungskosten an. (BdF IV B 5-S 2255-357/97)